Amtliche Bekanntmachung
Für die aus der Ratsversammlung der Stadt Neumünster am 20.03.2024 ausgeschiedene Ratsfrau Jeannie Kubon wurde als Nachfolger Dr. Johannes Kandzora, wohnhaft in Neumünster, gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgestellt. Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats Einspruch erheben. Einspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Neumünster zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 02.04.2024.
Neumünster, 02.04.2024
Stadt Neumünster
Der Gemeindewahlleiter